Allgemeine Geschäftsbedingungen ds-Fasertechnik GmbH
Angebote. Unsere Angebote, einschließlich Preis und Lieferung, sind stets freibleibend und unverbindlich,wenn nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart ist.
Bestellungen. Alle uns erteilten Aufträge werden für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt sind. Für die Ausführung der Aufträge gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Mündliche Anreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Liefertermine. Liefertermine sind unverbindlich. Sie werden so gut als möglich eingehalten. Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an welchem die endgültigen Angaben für die Ausführung der Bestellung in unseren Besitz gelangen. In Fällen der höheren Gewalt sind wir zur vollständigen oder teilweisen Hinausschiebung der Lieferung bis zur Behebung der Störung oder zur Streichung des Auftrags berechtigt. Nach Wegfall der Behinderung sind wir berechtigt, Abnahme zu verlangen Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung, Streichung des Auftrages oder Nachlieferung stehen dem Käufer in keinem Falle zu. Ausführung größerer Bestellungen in Teillieferungen behalten wir uns vor.
Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen im Rahmen der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen (Bezahlung durch Schecks oder Wechsel bis zu deren Einlösung), ggf. bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus einem mit dem Käufer bestehenden Kontokorrentverhältnis, unser Eigentum. Der Käufer kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm nicht gestattet. Der Käufer tritt die ihm gegen seine Abnehmer aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderungen im Voraus an uns ab. Für die Übertragung dieser Forderung an uns bedarf es keiner weiteren Vereinbarung. Überschreitet der Käufer das Zahlungsziel oder verschlechtern sich seine Vermögensverhältnisse erheblich oder verletzt er eine sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenen Pflichten, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen wären wir berechtigt, in unserem Eigentum stehende Ware zurückzuholen, ohne dass damit ein Rücktritt vom Vertrag zu erblicken ist. Der Abnehmer hat kein Recht zum Besitz. Wir sind berechtigt in diesem Falle die gelieferte Ware bestmöglich für Verkäufe zu verwerten. Zugriffe dritter Personen auf unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder uns zustehende Forderungen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Ebenso hat der Käufer uns mitzuteilen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Vergleichs
oder Konkursverfahrens über das Vermögen gestellt oder ein solches Verfahren eröffnet worden ist.
Beanstandung. Beanstandungen der gelieferten Ware sind binnen 8 Tagen nach Lieferung schriftlich
geltend zu machen. Der Käufer hat die Ware zum Zweck der Untersuchung uns kostenfrei
einzusenden. Für den Fall, dass die Beanstandung begründet ist, hat der Käufer unter Ausschluss von
allerlei Ansprüchen das Recht auf Nachbesserung oder Umtausch nach unserer Wahl.
Zahlungsziel. Unsere Lieferungen sind rein netto zahlbar, falls nicht ausdrücklich ein anderer
Zahlungsmodus von uns bestätigt wird. Bei Zielüberschreitung werden, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf, die Zinsen in Rechnung gestellt, die uns die Bank berechnet. Zurückhaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen oder die Aufrechnung von Gegenansprüchen ist nicht zulässig.
Erfüllungsort. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Grosselfingen.
Gerichtsstand. Der ausschließliche Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Hechingen
Zollernalbkreis.
Verbindlichkeit des Vertrages. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.